Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der Firma Getränke Vertrieb LÜPGES GmbH

1. Angebote

Die Angebote der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH sind freibleibend. Die Preise ergeben sich aus den am Liefertag gültigen Preislisten, die in Verbindung mit einem Angebot oder einem Vertragsabschluss an den Kunden ausgehändigt werden bzw. bei der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH einzusehen sind.

2. Bestellung und Lieferung

Bestellungen erbitten wir frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem gewünschten Liefertermin. Am vereinbarten Liefertermin muss der Kunde oder ein Bevollmächtigter zugegen sein um die Ware abzunehmen, damit keine zweite Lieferanfahrt nötig wird. Für eine zweite Lieferanfahrt, die durch Verschulden des Kunden anfällt, werden Frachtkosten berechnet. Lieferungen können von der vorherigen Bezahlung fälliger Forderungen oder von der Rückgabe einer entsprechenden Leergutmenge abhängig gemacht werden. Die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH ist außerdem berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen. In Fällen höherer Gewalt, bei unverschuldetem Produktionsausfall sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen entfällt die Lieferverpflichtung. Verzugs- und Schadenersatzansprüche für verzögerte Leistungen sind ausgeschlossen. Die Beförderung der Ware geht stets auf Gefahr des Bestellers.

3. Leergut und Pfand

Fässer, Flaschen, Kasten, Paletten und C0²-Flaschen (Leergut) werden nur leihweise überlassen. Sie bleiben Eigentum der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH und sind zurückzugeben. Für Kasten und Flaschen sowie Fassgebinde wird Pfandgeld erhoben. Die Pfandbeträge stellen Sicherheitsleistungen für das leihweise mitgelieferte Leergut dar und haben keinen Einfluss auf das Eigentumsverhältnis. Das Pfandgeld wird im Lastschrift- und Gutschriftverfahren erhoben und erstattet; es ist neben der Leergutfortschreibung in der Warenrechnung jeweils enthalten. Die Pfandbeträge werden in Soll und Haben mit MWSt. gerechnet.

Die Rückgabeverpflichtung ist erfüllt, wenn Leergut in einwandfreiem Zustand und in gleicher Menge zurückgegeben wird. Flaschenleergut nimmt die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH nur in Kasten mit vollständiger Flaschenanzahl oder als leere Kasten zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut geht nur bei Vereinbarung in das Eigentum der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH über, andererseits steht dem Kunden das zuviel zurückgegebene Leergut zur Verfügung. Dies gilt nicht für die Leihfässer. Endet die Geschäftsverbindung, so ist die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH berechtigt, fehlendes oder beschädigtes Leergut zum Tagespreis für neue Gebinde in Rechnung zu stellen, wobei entrichtetes Pfandgeld angerechnet wird. Leergut kann bis zu vier Wochen nach Ende der Geschäftsverbindung zurückgegeben werden; anderenfalls wird es berechnet. Die auf den Rechnungen der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.

Die Mietkonditionen des jeweiligen Kohlensäure-Herstellers werden an die Kunden weiterberechnet (z. B. Miete pro Tag und Flasche). Bei Verlust von Kohlensäure-Flaschen stellt die Firma Getränke-Vertrieb Lüpges GmbH den vom Lieferanten berechneten Sicherheitswert in Rechnung. Durch diese Zahlung gehen die C02-Flaschen nicht in den Besitz des Kunden über.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Erzeugnissen so lange vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen, bezahlt sind, die gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehen. Hierzu gehört auch die Einlösung von zahlungshalber angenommenen Schecks. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung gelieferter Ware werden im Voraus mit allen Nebenrechten an die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH abgetreten mit der Berechtigung, die Abtretung offenzulegen. Macht die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne Inanspruchnahme des Gerichtes an sich zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet, Dritte auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt unverzüglich hinzuweisen.

5. Zahlungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig, soweit kein Abbuchungsauftrag für Lastschriften (Bankeinzug) erteilt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche steht dem Kunden nicht zu. Ebenso ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

Jede Zahlung des Kunden wird auf den ältesten, offenen Posten (z. B. Ware, Pacht, Nutzungsentschädigung, Kosten, Darlehen, Zinsen usw.) angerechnet. Ausgenommen sind dabei Zahlungen im Lastschriftverfahren. Hier gilt die Zahlungsbestimmung, die von der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH angegeben ist. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Für nicht eingelöste Lastschriften werden die Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr belastet. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Geschäften in Rückstand oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen (z. B. Scheck- oder Wechselprotest, Zwangsvollstreckungsmaß nahmen), so ist die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung für gelieferte Ware zu fordern. Bei noch zu liefernder Ware kann alsdann Vorkasse für die Ware und Zahlung für evtl. Pachtrückstände etc. verlangt werden, anderenfalls die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, ohne dass dem Kunden Entschädigungsansprüche entstehen.

6. Gewährleistung

Beanstandungen der Lieferungen oder der Rechnungen sind unverzüglich beim Fahrer geltend zu machen. Nicht sofort erkennbare Mängel an gelieferter Ware sind schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist jeder Anspruch auf Ersatzlieferung hinfällig und auch die Rückgabe gelieferter Ware ausgeschlossen.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge des Kunden sind seine Rechte auf eine unverzügliche kostenlose Nachlieferung mangelfreier Ware durch die Firma Getränke-Vertrieb Lüpges GmbH beschränkt. Wandelung, Minderung und insbesondere jeder Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen und berechtigen auch nicht zur Zurückhaltung der Bezahlung der Ware.

7. Abrechnungen und Datenschutz

Liefer- und Leergutauszüge werden nicht erstellt. Alle Belege sind sorgfältig aufzubewahren. Abrechnungen der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH können nur schriftlich und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beanstandet werden. Nach Fristablauf ist die Abrechnung durch den Kunden anerkannt. Irrtümer der Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH sind hiervon ausgenommen.

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Datenschutz speichert und behandelt die Firma Getränke Vertrieb Lüpges GmbH in ihrer EDV und sonstigen Unterlagen die notwendigen Daten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt werden. Änderungen der Gesellschaftsform hat der Kunde spätestens im Zeitpunkt ihres wirksamen Eintritts der Firma Getränke-Vertrieb Lüpges GmbH anzuzeigen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bedburg. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Bergheim.

9. Schlussbestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.